Autor: Samir Reinert

CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism (Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus). Vereinfacht gesagt ist das eine Maßnahme, die die Europäische Union einführt, um wettbewerbsfähige Produkte aus Drittländern, die nicht denselben Preis für CO2-Emissionen zahlen wie EU-Unternehmen, auszugleichen.Stell dir vor, ein Unternehmen in der EU muss für die CO2-Emissionen seiner Produktion bezahlen. Ein Unternehmen außerhalb der EU, das aber Produkte in die EU verkauft, muss das nicht oder nur in geringerem Maße. Das wäre ein unfairer Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen außerhalb der EU.Der CBAM soll also sicherstellen, dass die Kosten für CO2-Emissionen, die bei der Herstellung bestimmter Waren entstehen, die in die EU importiert werden, eingerechnet werden. Damit:*   **Wettbewerbsgleichheit schaffen:** EU-Unternehmen sollen nicht benachteiligt werden, weil sie CO2-Kosten tragen.*   **Klimaschutz fördern:** Ländern, die keine strengen CO2-Preise haben, wird ein Anreiz gegeben, diese ebenfalls einzuführen, um Handelshürden für ihre Produkte zu vermeiden.*   **"Carbon Leakage" verhindern:** Das ist das Risiko, dass Unternehmen aus der EU abwandern, weil die Kosten für CO2 dort zu hoch sind.Wenn also bestimmte Waren (wie Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom etc.) aus Nicht-EU-Ländern in die EU importiert werden, müssen die Importeure nachweisen, wie viele Treibhausgase bei der Herstellung dieser Waren ausgestoßen wurden. Entsprechend dem CO2-Preis in der EU müssen sie dann eine Art Zölle bezahlen. Das ist so, als ob sie das CO2-Zertifikat kaufen müssten, das sie für die Produktion in der EU auch kaufen müssten.

CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism (Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus). Vereinfacht gesagt ist das eine Maßnahme, die die Europäische Union einführt, um wettbewerbsfähige Produkte aus Drittländern, die nicht denselben Preis für CO2-Emissionen zahlen wie EU-Unternehmen, auszugleichen. Stell dir vor, ein Unternehmen in der EU muss für die CO2-Emissionen seiner Produktion bezahlen. Ein Unternehmen außerhalb der EU, das aber Produkte in die EU verkauft, muss das nicht oder nur in geringerem Maße. Das wäre ein unfairer Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen außerhalb der EU. Der CBAM soll also sicherstellen, dass die Kosten für CO2-Emissionen, die bei der Herstellung bestimmter Waren entstehen, die in die EU importiert werden, eingerechnet werden. Damit: * **Wettbewerbsgleichheit schaffen:** EU-Unternehmen sollen nicht benachteiligt werden, weil sie CO2-Kosten tragen. * **Klimaschutz fördern:** Ländern, die keine strengen CO2-Preise haben, wird ein Anreiz gegeben, diese ebenfalls einzuführen, um Handelshürden für ihre Produkte zu vermeiden. * **"Carbon Leakage" verhindern:** Das ist das Risiko, dass Unternehmen aus der EU abwandern, weil die Kosten für CO2 dort zu hoch sind. Wenn also bestimmte Waren (wie Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom etc.) aus Nicht-EU-Ländern in die EU importiert werden, müssen die Importeure nachweisen, wie viele Treibhausgase bei der Herstellung dieser Waren ausgestoßen wurden. Entsprechend dem CO2-Preis in der EU müssen sie dann eine Art Zölle bezahlen. Das ist so, als ob sie das CO2-Zertifikat kaufen müssten, das sie für die Produktion in der EU auch kaufen müssten.

Mehr lesen

Akquisitionsprofil

Detaillierte Beschaffungskriterien finden Sie unten oder in unserem PDF-Leitfaden
Investitionsvolumen
  • Bis zu 100 Millionen Euro
Standort Qualität
  • A, B, C
Standort Qualität
  • Städtische Kerngebiete
  • Positive demografische Entwicklung
  • Wohnnachbarschaften
  • Gemischt genutzte Gebiete
  • Standorte mit stabilen sozioökonomischen Bedingungen
Zustand der Immobilie
  • Renovierungsbedürftig
  • Keine umfassende Neuentwicklung erforderlich
  • Standard- bis hochwertige Vermögenswerte
  • Gemischt genutzte Gebiete
Mieter
  • Kombination von hohen und niedrigen Mietniveaus in Betracht gezogen
  • Kann teilweise leerstehende Immobilien umfassen
Andere
  • Gemischt genutzte Portfolios
Investitionsvolumen
  • Bis zu 50 Millionen Euro
Standort Qualität
  • A, B
Standort Qualität
  • Etablierte Bürostandorte
  • Gemischt genutzte Gebiete
Zustand der Immobilie
  • Keine umfassende Neuentwicklung erforderlich
  • Sanierung nur im Falle einer Wiederverwendung in Betracht gezogen
Mieter
  • Einschließlich teilweise leerstehender Immobilien
  • Langfristige Leasingverträge Bevorzugt
Andere
  • Grundstücke mit Entwicklungspotenzialen
Investitionsvolumen
  • Bis zu 50 Millionen Euro
Standort Qualität
  • A, B
Standort Qualität
  • Etablierte Bürostandorte
  • Gemischt genutzte Gebiete
Zustand der Immobilie
  • Keine umfassende Neuentwicklung erforderlich
  • Sanierung nur im Falle einer Wiederverwendung in Betracht gezogen
Mieter
  • Einschließlich teilweise leerstehender Immobilien
  • Langfristige Leasingverträge Bevorzugt
Andere
  • Grundstücke mit Entwicklungspotenzialen
Investitionsvolumen
  • Bis zu 50 Millionen Euro
Standort Qualität
  • A, B
Standort Qualität
  • Etablierte Bürostandorte
  • Gemischt genutzte Gebiete
Zustand der Immobilie
  • Keine umfassende Neuentwicklung erforderlich
  • Sanierung nur im Falle einer Wiederverwendung in Betracht gezogen
Mieter
  • Einschließlich teilweise leerstehender Immobilien
  • Langfristige Leasingverträge Bevorzugt
Andere
  • Grundstücke mit Entwicklungspotenzialen
Investitionsvolumen
  • Bis zu 50 Millionen Euro
Standort Qualität
  • A, B
Standort Qualität
  • Etablierte Bürostandorte
  • Gemischt genutzte Gebiete
Zustand der Immobilie
  • Keine umfassende Neuentwicklung erforderlich
  • Sanierung nur im Falle einer Wiederverwendung in Betracht gezogen
Mieter
  • Einschließlich teilweise leerstehender Immobilien
  • Langfristige Leasingverträge Bevorzugt
Andere
  • Grundstücke mit Entwicklungspotenzialen
Vielen Dank für Ihre Bewerbung.

Sie möchten sich für die folgende Stelle bewerben:

(m/w/d)
    Immobilien verkaufen