CBAM-Konformität für die Aluminiumindustrie

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13. April 2026

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Lesezeit: 3 min.

CBAM-Compliance für ein führendes chinesisches Aluminiumunternehmen

Übersicht

Ein führendes chinesisches Aluminiumunternehmen stand vor der Herausforderung, sich auf die Anforderungen des Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) vorzubereiten. Als Unternehmen der Aluminiumindustrie mit einer Produktionsleistung von 40 Millionen mT Aluminiumausstoß musste einen strukturierten Ansatz entwickeln, um die EU-Vorgaben zu erfüllen, Risiken in der Berichterstattung zu minimieren und die Zusammenarbeit mit europäischen Importeuren abzusichern. Im Rahmen des Projekts, das am 01.02.2025 starteten, wurden Leistungen in den Bereichen CBAM-Compliance-Strategie, Emissionsberichterstattung, regulatorische Ausrichtung sowie eine End-to-End-Traceability-Lösung bereitgestellt.

Herausforderung

Mit der Einführung von CBAM wurden für importierte emissionsintensive Güter - darunter auch Aluminium - neue Anforderungen an die CO₂-Berichterstattung und potenzielle Abgaben geschaffen. Für das Unternehmen bedeutete das, kurzfristig einen belastbaren Compliance-Rahmen aufzubauen, der sowohl die Einhaltung der EU-Regularien als auch die wirtschaftliche Effizienz sicherstellt.

Zu den zentralen Herausforderungen gehörten:

  • fehlende Klarheit über die konkreten regulatorischen Anforderungen,
  • sprachliche Hürden,
  • unklare regulatorische Prozessschritte und Zertifikatspreise für exportiertes Aluminium,
  • das Risiko hoher CO₂-Zölle und möglicher Handelsbeschränkungen,
  • der Bedarf an einer vollständigen Traceability-Lösung von Anfang bis Ende,
  • sowie die Herstellung von Überprüfung der Bereitschaft.

Vor der Zusammenarbeit bestand insbesondere Unsicherheit darüber, welche konkreten Anforderungen erfüllt werden mussten. Diese Ausgangslage erhöhte das Risiko, Verifizierungen nicht zu bestehen, die Erwartungen von Kunden nicht zu erfüllen und bestehende Transaktionsbeziehungen zu gefährden.

Lösung

Zur Bewältigung dieser Anforderungen wurde eine CBAM-Konformitäts-Roadmap entwickelt, die das Reporting des Unternehmens an den geltenden EU-Standards ausrichtet. Dabei wurde der Ansatz an die tatsächliche technologische Situation in der Produktion angepasst.

Ein zentraler Bestandteil der Lösung war der Einsatz der Regulierungsbehörde ARTEM CBAM-Plattform, um Emissionsangaben effizient zu strukturieren und CBAM-Berichte to be submitted on time.

Darüber hinaus wurde die Plattform genutzt, um ein System für die Erfassung und Weitergabe realer Emissionsdaten zwischen den Produktionslinien und den EU-Importeuren zu unterstützen. Ziel war es, Transparenz zu schaffen, die Nachverfolgbarkeit zu stärken und die tarifliche Belastung so weit wie möglich zu reduzieren.

Umsetzung

Die Umsetzung erfolgte in mehreren Phasen:

Phase 1: Bewertung der Einhaltung der Vorschriften
Zunächst wurden die vorhandenen Daten sowie regulatorische Lücken analysiert.

Phase 2: Digitale Emissionsverfolgung und CBAM-Monitoring
Anschließend wurde ein digitales Framework für Emissionstracking, CBAM-Monitoring und Reporting implementiert.

Phase 3: Ausbildung und Zukunftssicherung
Im nächsten Schritt wurde das interne Team zu den CBAM-Anforderungen geschult, um die Compliance langfristig abzusichern.

Phase 4: Überwachung und Deklarationen
Abschließend lag der Fokus auf dem laufenden Monitoring sowie der Übermittlung der CBAM-Deklarationen an EU-Importeure und zuständige Stellen.

Gelernte Lektionen

Das Projekt zeigt, dass die frühzeitige Einführung einer digitalen Emissionsverfolgung eine wichtige Grundlage für reibungslose Compliance-Prozesse schafft.

Ebenso wurde deutlich, dass eine proaktive Auseinandersetzung mit EU-Regularien - inklusive lokaler Sprache und lokaler Quellen - die Navigation in einem komplexen regulatorischen Umfeld erleichtert.

Darüber hinaus kann eine konsequente Integration von Compliance- und Traceability-Prozessen nicht nur regulatorische Anforderungen absichern, sondern auch langfristige Competitive advantages schaffen.

Schlussfolgerung und nächste Schritte

Durch die Ausrichtung auf die EU-CBAM-Anforderungen konnte das Unternehmen die Grundlage dafür schaffen, seine Aluminiumexporte in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Umfeld abzusichern.

Die fortlaufende Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister wie Artem, der regulatorischen Entwicklungen verfolgt und gemeinsam mit EU-Politik-Makern an neuen Anforderungen arbeitet, unterstützt dabei, auch zukünftige Nachhaltigkeitsanforderungen frühzeitig zu adressieren.

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Akquisitionsprofil

Detaillierte Beschaffungskriterien finden Sie unten oder in unserem PDF-Leitfaden
Investitionsvolumen
  • Bis zu 100 Millionen Euro
Standort Qualität
  • A, B, C
Standort Qualität
  • Städtische Kerngebiete
  • Positive demografische Entwicklung
  • Wohnnachbarschaften
  • Gemischt genutzte Gebiete
  • Standorte mit stabilen sozioökonomischen Bedingungen
Zustand der Immobilie
  • Renovierungsbedürftig
  • Keine umfassende Neuentwicklung erforderlich
  • Standard- bis hochwertige Vermögenswerte
  • Gemischt genutzte Gebiete
Mieter
  • Kombination von hohen und niedrigen Mietniveaus in Betracht gezogen
  • Kann teilweise leerstehende Immobilien umfassen
Andere
  • Gemischt genutzte Portfolios
Investitionsvolumen
  • Bis zu 50 Millionen Euro
Standort Qualität
  • A, B
Standort Qualität
  • Etablierte Bürostandorte
  • Gemischt genutzte Gebiete
Zustand der Immobilie
  • Keine umfassende Neuentwicklung erforderlich
  • Sanierung nur im Falle einer Wiederverwendung in Betracht gezogen
Mieter
  • Einschließlich teilweise leerstehender Immobilien
  • Langfristige Leasingverträge Bevorzugt
Andere
  • Grundstücke mit Entwicklungspotenzialen
Investitionsvolumen
  • Bis zu 50 Millionen Euro
Standort Qualität
  • A, B
Standort Qualität
  • Etablierte Bürostandorte
  • Gemischt genutzte Gebiete
Zustand der Immobilie
  • Keine umfassende Neuentwicklung erforderlich
  • Sanierung nur im Falle einer Wiederverwendung in Betracht gezogen
Mieter
  • Einschließlich teilweise leerstehender Immobilien
  • Langfristige Leasingverträge Bevorzugt
Andere
  • Grundstücke mit Entwicklungspotenzialen
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  • Bis zu 50 Millionen Euro
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  • A, B
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