Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
The GPSR updates the EU’s product safety regulation by introducing stricter rules for online marketplaces and stricter reporting obligations for all economic operators. ARTEM ensures your products and documentation are ready for this new standard of consumer protection.
Die GPSR (EU) 2023/988 ersetzt die alte Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und schafft ein harmonisiertes Sicherheitsnetz für fast alle Non-Food-Produkte, die auf dem EU-Markt verkauft werden. Sie stärkt die Marktüberwachung und führt klare Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Online-Plattformen ein, um sicherzustellen, dass nur sichere Produkte die Verbraucher erreichen.
Eine neue Grundlage für die Produktsicherheit in der EU
1
General Safety Requirements
Products must be safe for consumer use, assessed through relevant standards or guidelines, and producers must ensure compliance with these safety requirements.
2
Producer Obligations
Producers must prepare and maintain technical documentation, ensure product traceability, and notify authorities of any serious risks, taking corrective measures as needed.
3
Market Surveillance and Enforcement
Competent authorities in Member States conduct market surveillance, enforce regulations, and have powers to inspect, request information, and impose penalties for non-compliance.
Zentrale Verpflichtungen Im Rahmen des GPSR
Um das GPSR einzuhalten, müssen die Wirtschaftsakteure mehrere wichtige Anforderungen erfüllen, bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen können.
Ernennung einer verantwortlichen Person in der EU
Jedes Produkt, das in der EU verkauft wird, muss einen benannten Wirtschaftsbeteiligten (z. B. einen Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten) mit Sitz in der EU haben, der für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist.
Führen Sie eine gründliche Risikobewertung durch
Manufacturers must perform an internal risk analysis for their products, including physical, chemical, and biological risks.
Erstellung und Pflege der technischen Dokumentation
Es müssen ausführliche technische Unterlagen erstellt und 10 Jahre lang aufbewahrt werden, die zumindest eine Produktbeschreibung und die wesentlichen Merkmale des Produkts enthalten.
Klare Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sicherstellen
Die Produkte und ihre Verpackungen müssen mit Angaben zum Hersteller/Importeur, Kontaktinformationen und Typ-/Chargen-/Seriennummern versehen sein.
Wer muss die Vorschriften einhalten?
Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gilt für alle Unternehmen, die in der EU Non-Food-Konsumgüter verkaufen oder vertreiben. Dies schließt sowohl physische als auch Online-Kanäle ein.
1
Hersteller
Unternehmen, die Konsumgüter innerhalb oder außerhalb der EU herstellen.
2
Importeure und Vertriebshändler
Einrichtungen, die Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.
3
Online-Marktplätze und Fulfillment-Anbieter
Plattformen, die Produkte hosten oder direkt an Verbraucher in der EU versenden.
4
Bevollmächtigte Vertreter
Organisationen, die Nicht-EU-Marken vertreten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Die Artem-Lösung:Vereinfachung der GPSR-Einhaltung
01
Verwaltung digitaler technischer Dateien
Unsere Plattform ermöglicht es Ihnen, Ihre technische GPSR-Dokumentation in einem sicheren, zentralisierten und revisionssicheren Format zu erstellen, zu speichern und zu pflegen.
02
Geleitete Risikobewertung
Nutzen Sie unsere strukturierten Module zur Durchführung und Dokumentation Ihrer internen Produktrisikoanalyse, um sicherzustellen, dass alle GPSR-Überlegungen, einschließlich der Risiken neuer Technologien, abgedeckt sind.
03
Rückverfolgbarkeit der Lieferkette
Nutzen Sie unsere Plattform, um die erforderlichen Rückverfolgbarkeitsinformationen (Hersteller, Chargennummern usw.) aus Ihrer Lieferkette zu erfassen und zu verwalten, so dass Kennzeichnung und Rückrufmanagement nahtlos erfolgen können.
04
Koordinierung der EU-Vertretungsdienste
Für Unternehmen außerhalb der EU erleichtern wir die Koordination mit der von Ihnen benannten verantwortlichen Person in der EU und stellen sicher, dass diese über unser sicheres Portal Zugang zu den erforderlichen Compliance-Dokumenten hat.
Von der Hardware zur StrategieIhr Partner bei Allgemeine Produktsicherheit (GPSR) Einhaltung der Vorschriften
Von der allgemeinen Produktsicherheit betroffene Branchen (GPSR)
Dies sind die Wirtschaftszweige, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und von ihren Anforderungen direkt betroffen sein können.